1. Leistungsumfang

Mit der schriftlichen Auftragserteilung gilt folgender Leistungsumfang als vereinbart: Plakatverteilung ab Lager Freiburg. Aushängen der Plakate / Plakattafeln in den vereinbarten Ortschaften über den vereinbarten Zeitraum.

2. Vereinbarte Aushangorte

Es gelten die in der schriftlichen Auftragserteilung genannten Ortschaften bzw. Regionen bzw. in fixierten Anlagen festgelegten Bestimmungen. Bei Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung entscheidet SM Werbung über den Verteiler.

3. Vereinbarte Aushangzeiten

Beide Vertragspartner legen den Aushangzeitraum nach sinnvollen und genehmigungstechnischen Standpunkten fest. Verspätet eingegangene Auftragsbestätigungen oder Plakatmaterial berechtigen SM Werbung zum Verschieben des Aushangtermins.

4. Erschwerte Bedingungen

Kann der Aushangtermin aus Gründen, die SM Werbung nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, tritt ein Minderungsanspruch der vereinbarten Entgeltsumme erst nach 5 Tagen in Kraft. Gründe sind extreme Witterungsbedingungen, polizeiliche Maßnahmen regionaler Erstreckung bzw. höhere Gewalt. Ein Vermögensschadensanpruch gegenüber SM Werbung kann nicht geltend gemacht werden. Im Falle der Undurchführbarkeit des Werbeauftrages hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen.
SM Werbung obliegt die Anzeigepflicht für obiges nach spät. 2 Tagen.
Sollten Witterungsbedingungen, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter u.ä. den Aushang bereits montierter Werbeträger beeinflussen besteht kein Minderungsanspruch. Dieses Risiko ist bereits im Stückpreis berücksichtigt und damit Teil unserer Kalkulation.
Ein Minderungsanspruch für die Straßensondernutzungsgebühren gilt nur bei modularen Gebührensystemen. Solche sind, welche Verwaltungs- & Straßensondernutzungsgebühren separat ausweisen. (Ausnahme: Stadt Freiburg)

5. Plakatanlieferung

Die Plakate werden kostenfrei an die Zentrale von SM Werbung in Freiburg bzw. nach vorheriger Vereinbarung an ein Tochterunternehmen geliefert. Es gelten die in Punkt 3 vereinbarten Bedingungen. Die Anlieferung ohne Terminvereinbarung / Hinterlegung geht auf Kundenrisiko. Es wird um Lieferung eines 5-10% überschusses gebeten.

6. Haftung • Gewährleistung

SM Werbung haftet nur für Schäden, die aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer entstehen. Ausgeschlossen sind dabei Forderungen, die sich aus Schäden seitens Dritter ableiten lassen (Zerstörung oder Entfernung der Werbeanlagen) SM Werbung ist bemüht, den Schadenshergang sowie den / die Schuldigen zu ermitteln, um dem Kunden Regressmittel gegenüber dem Dritten zu liefern. Eine Gewährleistung des vollständigen Werbezeitraums einer Werbeanlage kann nicht garantiert werden. Nachbesserungen gehen in obigem Fall zu finanziellen Lasten des Kunden. Weitergehende Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzaushang müssen spätestens 3 Tage nach Eintritt des Schadensfalls geg. SM Werbung angemeldet
werden.
SM Werbung ist berechtigt, die Durchführung eines Werbeauftrages dann zu verweigern, wenn Inhalt, Gestaltung oder Form der Werbemittel von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, wenn die Durchführung des Werbeauftrages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder aus anderen sachlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Anspruch von SM Werbung auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen unberührt, es sei denn der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann durch einen anderen unbedenklich durchführbaren Werbeauftrag ersetzt werden.
SM Werbung übernimmt keine Gewährleistung für die vertragsgemäße Durchführung des Auftrages, wenn die Werbemittel nicht vertragsgemäß oder verspätet bei SM Werbung angeliefert werden. Kann in einem solchen Fall der Werbeauftrag nicht durchgeführt werden, wird der Auftraggeber hierdurch von seiner Zahlungsverpflichtung nicht befreit, es sei denn, der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann durch einen anderen Werbeauftrag ersetzt werden. Ist die Durchführung des Werbeauftrages trotz der nicht vertragsgemäßen oder verspäteten Anlieferung der Werbemittel möglich, ist SM Werbung berechtigt, dem
Auftraggeber anfallende Mehr- oder Zusatzkosten zu belasten.

7. Konkurrenzausschluss

Der Ausschluß von Wettbewerbern muß im Einzelfall schriftlich fixiert werden. Bei Fehlen einer solchen Vereinbarung ist SM Werbung berechtigt, nach eigenen Richtlinien zu verfahren.

8. Abrechnung

Hier gelten individuelle Vereinbarungen – im Allgemeinen ist der Gesamtbetrag per Vorkasse zu überweisen.

Kontoverbindung: IBAN: DE13 6807 0030 0074 0266 00 • BIC: DEUTDE6FXXX • Deutsche Bank Freiburg

Nach Zahlungseingang erfolgen erste Tätigkeiten wie z.B. Einholen der Genehmigungen etc. Jede Mahnung wird mit einer Mahngebühr von Euro 7,- zzgl. MwSt. berechnet. SM Werbung behält sich bei Zahlungsverzug vor, weitergehende Aufträge desselben säumigen Kunden solange zurückzustellen, bis eine finanzielle Ausgleichssituation eintritt. Im wiederholten Fall ist SM Werbung berechtigt, von einem Auftrag ohne weitere Begründung zurückzutreten. Bereits an SM Werbung ausgelieferte Materialien werden unfrei zurückgesandt bzw. können bei Terminvereinbarung kundenseitig abgeholt werden. Die Berechnung banküblicher Verzugszinsen gilt als vereinbart.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht • Zession

Eine Aufrechnung des Kunden oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen von SM Werbung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Kunde kann wegen Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen keine Zurückbehaltungsrechte ausüben. SM Werbung kann ohne Benachrichtigung des Kunden alle Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte übertragen / abtreten. SM Werbung ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen gem. Punkt 1 auch durch Dritte durchführen zu lassen, falls dem Kunden durch die übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten auf den Dritten keine Nachteile sachlicher oder finanzieller Hinsicht entstehen.

10. Auftragsannahme • Kündigung

Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn sowohl SM Werbung als auch der Kunde ihn schriftlich bestätigt hat. Dazu ist es notwendig, daß die Auftragsbestätigung mit der Unterschrift des Kunden bzw. seines rechtlich bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen (SM Werbung ist berechtigt, einen solchen Nachweis anzufordern) und allen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Daten bei SM Werbung vorliegt.
DER EINGANG DES DOKUMENTES PER TELEFAX WIRD NUR NACH AUSDRüCKLICHER VEREINBARUNG AKZEPTIERT.
Der Kunde haftet persönlich.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht von SM Werbung gilt in folgenden Fällen als vereinbart: a) Der Kunde gerät mit vereinbarten Zahlungen an SM Werbung in Verzug. b) Der Kunde verletzt seine Vertragspflichten und stellt sein Verhalten auch nach Abmahnung durch SM Werbung innerhalb einer Frist von einer Woche nicht ein. c) Der Kunde stellt seine Zahlungen ein. Insbesondere wird über sein Vermögen ein Vergleichs-, Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverfahren
eröffnet oder auch ein außergerichtliches Vergleichsverfahren angestrebt.

11. Freistellung

Falls der Auftraggeber anlässlich der Durchführung des Werbeauftrages von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten wegen unzulässiger Anbringung oder Verteilung von Werbemitteln auf Unterlassung, Leistung eines Nutzungsentgelts oder Leistung von Schadensersatz in Anspruch genommen wird, stellt SM Werbung den Auftraggeber von derartigen Ansprüchen frei. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber den Anspruch des Dritten unverzüglich SM Werbung anzeigt und SM Werbung ohne jede Einschränkung ermächtigt, den behördlichen Anspruch bzw. den Anspruch eines sonstigen Dritten im eigenen Namen abzuwehren.
Der Auftraggeber übernimmt die alleinige und uneingeschränkte Haftung für den Inhalt der Werbemittel. Der Auftraggeber steht SM Werbung insbesondere dafür ein, dass der Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstößt. Er garantiert auch, dass er über sämtliche für die Verwendung des Werbemittels notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte und Einwilligungen verfügt. Der Auftraggeber stellt SM Werbung insoweit von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei.

12. Storno

Storniert der Auftraggeber nach Erteilung eines Auftrages diesen teilweise oder vollständig, ist SM Werbung berechtigt, sämtliche in diesem Zusammenhang erfolgten Aufwendungen und Auslagen wie Mitarbeitergespräche, Erstellung von Verteilerlisten, Beantragung von Genehmigungen und deren Stornierung, grafische Arbeiten, Vorbereitung der Druckphase, Kleben der Plakate und Reinigen der Tafeln von ebendiesen Plakaten etc. zum Stundensatz von Euro 60.- in Rechnung zu stellen.

13. Schlußbestimmungen

Der Kunde erklärt sich mit Auftragsbestätigung damit einverstanden, daß SM Werbung kundenspezifische Daten auf elektronischem Wege speichert und auftragsbezogen nutzt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen des Vertrages – einschließlich dieser Klausel – bedürfen der Schriftform. Falls der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma SM Werbung, Freiburg vereinbart. Gerichtsstand ist in jedem Fall der Hauptsitz von SM Werbung. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Beide Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet,
in einem derartigen Fall, gemeinsam eine Regelung zu treffen, die dem Sinn der ungültigen Regelung in gültiger Art und Weise Rechnung trägt.