Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungsumfang:
Mit der schriftlichen Auftragserteilung gilt
folgender Leistungsumfang als
vereinbart: Plakatverteilung ab Lager Freiburg. Aushängen
der Plakate / Plakattafeln in den vereinbarten Ortschaften über
den vereinbarten Zeitraum.
2. Vereinbarte Aushangorte:
Es gelten die in der schriftlichen Auftragserteilung
genannten Ortschaften bzw. Regionen bzw.
in fixierten Anlagen festgelegten Bestimmungen. Bei Fehlen
einer schriftlichen Vereinbarung entscheidet SM Werbung über den Verteiler.
3. Vereinbarte Aushangzeiten:
Beide Vertragspartner legen den Aushangzeitraum
nach sinnvollen und genehmigungs-technischen
Standpunkten fest. Verspätet eingegangene
Auftragsbestätigungen (3 Tage vor Aushangtermin) oder Plakatmaterial
(5 Tage vor Aushangtermin ) berechtigen SM Werbung
zum Verschieben des Aushangtermins.
4. Erschwerte Bedingungen:
Kann der Aushangtermin aus Gründen, die SM Werbung nicht zu vertreten
hat, nicht eingehalten werden, tritt ein Minderungsanspruch der vereinbarten
Entgeltsumme erst nach 5 Tagen in Kraft. Gründe sind extreme
Witterungsbedingungen, polizeiliche Maßnahmen regionaler Erstreckung
bzw. höhere Gewalt. Ein Vermögensschadensanpruch gegenüber
SM Werbung kann nicht geltend gemacht werden. Im Falle der Undurchführbarkeit
des Werbeauftrages hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung
geleisteter Zahlungen. SM Werbung obliegt die Anzeigepflicht für
obiges nach spät. 2 Tagen. Ein Minderungsanspruch für die
Straßensondernutzungsgebühren gilt nur bei modularen Gebührensystemen.
5. Plakatanlieferung:
Die Plakate werden kostenfrei
an die Zentrale von
SM Werbung in Freiburg bzw. nach vorheriger
Vereinbarung an ein Tochterunternehmen geliefert. Es gelten
die in Punkt 3 vereinbarten Bedingungen. Die Anlieferung ohne
Terminvereinbarung /Hinterlegung geht auf Kundenrisiko. Es
wird um Lieferung eines 5-10% Überschusses
gebeten.
6. Haftung Gewährleistung:
SM Werbung haftet
nur für Schäden, die aus vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten Ihrer Mitarbeiter oder Subunternehmer
entstehen. Ausgeschlossen sind dabei Forderungen, die sich aus Schäden
seitens Dritter ableiten lassen (Zerstörung oder Entfernung der
Werbeanlagen). SM Werbung ist bemüht, den Schadenshergang sowie
den / die Schuldigen zu ermitteln, um dem Kunden Regressmittel gegenüber
dem Dritten zu liefern. Eine Gewährleistung des vollständigen
Werbezeitraums einer Werbeanlage kann nicht garantiert werden. Nachbesserung
gehen in obigem Fall zu finanziellen Lasten des Kunden. Weitergehende
Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzaushang müssen spätestens
3 Tage nach Eintritt des Schadensfalls geg. SM Werbung angemeldet
werden. SM Werbung ist berechtigt, die Durchführung eines Werbeauftrages
dann zu verweigern, wenn Inhalt, Gestaltung oder Form der Werbemittel
von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, wenn die Durchführung
des Werbeauftrages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder
die guten Sitten verstößt oder SM Werbung aus anderen sachlichen
Gründen nicht zumutbar ist. Der Anspruch von SM Werbung auf die
vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen
unberührt, es sei denn der nicht durchgeführte Werbeauftrag
kann durch einen anderen unbedenklich durchführbaren Werbeauftrag
ersetzt werden.
SM Werbung übernimmt keine Gewährleistung für die vertragsgemäße
Durchführung des Auftrages, wenn die Werbemittel nicht vertragsgemäß
oder verspätet bei SM Werbung angeliefert werden. Kann in einem
solchen Fall der Werbeauftrag nicht durchgeführt werden, wird
der Auftraggeber hierdurch von seiner Zahlungsverpflichtung nicht
befreit, es sei denn, der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann
durch einen anderen Werbeauftrag ersetzt werden. Ist die Durchführung
des Werbeauftrages trotz der nicht vertragsgemäßen oder
verspäteten Anlieferung der Werbemittel möglich, ist
SM Werbung berechtigt, dem Auftraggeber anfallende
Mehr-oder Zusatzkosten zu belasten.
7. Konkurrenzausschluss:
Der Ausschluß von Wettbewerbern muß im Einzelfall
schriftlich fixiert werden. Bei Fehlen einer solchen Vereinbarung
ist SM Werbung berechtigt, nach eigenen Richtlinien zu verfahren.
8. Abrechnung:
Hier
gelten individuelle
Vereinbarungen - im allgemeinen
ist der Gesamtbetrag
per Vorkasse
auf das Konto 074 02 66 00 bei der Deutschen Bank Freiburg
(BLZ 680 700 30) zu überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgen
erste Tätigkeiten wie z. B. Einholen der Genehmigungen etc. Jede
Mahnung wird mit einer Mahngebühr von Euro 7,-- zzgl. Ust. berechnet.
SM Werbung behält sich bei Zahlungsverzug vor, weitergehende
Aufträge desselben säumigen Kunden solange zurückzustellen,
bis eine finanzielle Ausgkleichssituation eintritt. Im wiederholten
Fall ist SM Werbung berechtigt, von einem Auftrag ohne weitere Begründung
zurückzutreten. Bereits an SM Werbung ausgelieferte Materialien
werden unfrei zurückgesandt bzw. können bei Terminvereinbarung
kundenseitig abgeholt werden. Die Berechnung banküblicher
Verzugszinsen gilt als vereinbart.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Zession:
Eine
Aufrechnung des
Kunden oder die
Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen von SM Werbung ist
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig. Der Kunde kann wegen Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen
keine Zurückbehaltungsrechte ausüben. SM Werbung kann ohne
Benachrichtigung des Kunden alle Rechte aus dem Vertrag ganz oder
teilweise an Dritte übertragen / abtreten. SM Werbung ist berechtigt,
die von ihr geschuldeten Leistungen gem. Punkt 1 auch durch Dritte
durchführen zu lassen, falls dem Kunden durch die Übertragung
sämtlicher Rechte und Pflichten auf den Dritten keine Nachteile
sachlicher oder finanzieller Hinsicht entstehen.
10. Auftragsannahme Kündigung:
Der
Auftrag gilt
erst dann als
angenommen,
wenn sowohl
SM Werbung
als auch
der Kunde
ihn schriftlich
bestätigt hat. Dazu ist
es notwendig, daß die
Auftragsbestätigung mit
der Unterschrift des Kunden
bzw. seines rechtlich bevollmächtigten
Erfüllungsgehilfen
(SM Werbung ist berechtigt,
einen solchen Nachweis anzufordern)
und allen zur Durchführung
des Auftrages notwendigen Daten
bei SM Werbung vorliegt.
DER
EINGANG DES DOKUMENTES
PER TELEFAX WIRD
NUR IN AUSNAHMEFAELLEN
AKZEPTIERT.
Der Kunde
haftet persönlich. Ein außerordentliches Kündigungsrecht
von SM Werbung gilt in folgenden Fällen als vereinbart:
a) Der Kunde gerät mit vereinbarten Zahlungen an SM Werbung
in Verzug.
b)
Der Kunde verletzt
seine Vertragspflichten
und stellt sein
Verhalten auch
nach Abmahnung
durch SM Werbung
innerhalb einer Frist von einer Woche nicht ein.
c) Der Kunde
stellt sein Zahlungen ein. Insbesondere
wird über
sein Vermögen ein Vergleichs-, Insolvenz-oder Gesamtvollstreckungsverfahren
eröffnet oder auch ein außergerichtliches Vergleichsverfahren
angestrebt.
11. Freistellung:
Falls
der Auftraggeber
anlässlich der Durchführung des Werbeauftrages
von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten wegen unzulässiger
Anbringung oder Verteilung von Werbemitteln auf Unterlassung, Leistung
eines Nutzungsentgelts oder Leistung von Schadensersatz in Anspruch
genommen wird, stellt SM Werbung den Auftraggeber von derartigen Ansprüchen
frei. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber den Anspruch
des Dritten unverzüglich SM Werbung anzeigt und SM Werbung ohne
jede Einschränkung ermächtigt, den behördlichen
Anspruch bzw. den Anspruch eines sonstigen Dritten
im eigenen Namen abzuwehren.
Der
Auftraggeber übernimmt die alleinige und uneingeschränkte
Haftung für den Inhalt der Werbemittel. Der Auftraggeber steht
SM Werbung insbesondere dafür ein, dass der Inhalt nicht gegenwettbewerbsrechtliche
oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstößt. Er garantiert
auch, dass er über sämtliche für die Verwendung des
Werbemittels notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen
Rechte und Einwilligungen verfügt. Der Auftraggeber stellt SM
Werbung insoweit von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen
Dritter frei.
12. Schlußbestimmungen:
Der
Kunde erklärt sich mit Auftragsbestätigung damit einverstanden,
daß SM Werbung kundenspezifische Daten auf elektonischem Wege
speichert und auftragsbezogen nutzt. Mündliche Nebenabreden sind
nicht getroffen worden. Änderungen des Vertrages -einschließlich
dieser Klausel- bedürfen der Schriftform. Falls der Kunde Vollkaufmann
oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger
eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird als
Erfüllungsort der Sitz der Firma SM Werbung, Freiburg vereinbart.
Gerichtsstand ist in jedem Fall der Hauptsitz von SM Werbung. Sollte
eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, betrifft dies nicht
die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Beide Parteien sind in einem
solchen Fall verpflichtet, in einem derartigen Fall, gemeinsam eine
Regelung zu treffen, die dem Sinn der ungültigen Regelung in
gültiger Art und Weise Rechnung trägt.
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